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Zuverlässigkeit als Basis des Erfolgs.

Vertrauen und Transparenz sind die Grundlagen der Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Umfeld. Gesetzliche Anforderungen und Informationswünsche von außen erfordern die Prüfung und Dokumentation Ihrer Abschlüsse.

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Wir prüfen:
· gesetzliche Jahresabschlussprüfung
· Qualitätskontrollprüfung nach §57a WPO
· prüferische Durchsicht
· Jahresabschlusserstellung mit/ohne prüferische Handlungen
· freiwillige Prüfungen

Die Teilnahmebescheinigung nach §57a Abs. 6, Satz 7 WPO wurde erteilt (Befugnis zur gesetzlichen Abschlussprüfung, gültig bis zum 30. Dezember 2017)